Press Start: Bewerbungsinformationen
Hinweise zur Bewerbung
Im Folgenden werden ergänzende Fragen rund um Bewerbung und Durchführung des Gründungsstipendiums beantwortet. Es handelt sich um allgemeine Auskünfte. Beachtet bitte, dass alle Angaben auf dieser Seite mit Ausnahme der verlinkten Ausschreibungsbedingungen nicht rechtsverbindlich sind.
Ausschreibungsbedingungen-
Ich gehöre zu einem Team von Games-Schaffenden, kann ich mich auch solo bewerben/können sich auch nur Teile des Teams bewerben?
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn die Person Teil eines anderweitig bestehenden Teams/Projektes ist und/oder nicht alle Teammitglieder bewerbungsberechtigt sind.
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In welcher Form wird die Bewerbung eingereicht?
Die Bewerbung wird formular-basiert online ausgefüllt. Die Unterlagen werden über das Bewerbungsformular in digitaler Form hochgeladen. Eine Korrektur der Angaben ist im Online-Formular bis zur Einreichung möglich. Wird als Team eingereicht, muss die Anmeldung unter Angabe aller Mitbewerber*innendaten von einer Person aus dem Team durchgeführt werden.
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Ich habe nach Anmeldung oder Einreichung der Bewerbung keine Bestätigungsmail bekommen. Was kann ich tun?
Es kann bis zu einen Tag dauern, bis die Bestätigungsmail eingeht. Solltest du die Mail nicht innerhalb eines Tages erhalten, bitten wir um eine kurze Mitteilung an stipendium[at]stiftung-digitale-spielekultur.de.
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Wie weise ich nach, dass ich bewerbungsberechtigt bin?
Games-Schaffende können ihre Qualifikation entweder über den Nachweis eines Studiums oder einer Ausbildung im Games- oder games-nahen Bereich, der Mitarbeit an der Entwicklung von Games und/oder einschlägiger Praxis in der Spieleentwicklung zeigen. Über die ausreichende Qualifikation entscheidet die Fachjury.
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Was wird bewertet?
Die Gesamtbewertung setzt sich aus den Teilen des individuellen Gründer*innen-Profils, des Team-Profils und des Spiel-Pitches zusammen. Bei Solo-Entwickler*innen entfällt das Team-Profil.
- Gründer*innen: Pro Team können sich bis zu drei Gründer*innen bewerben. Im Anmeldeportal müssen Angaben zu jeder Person hinterlegt und ein Lebenslauf hochgeladen werden.
- Team-Profil: Angaben zum Team können im Bewerbungsportal und im Pitch-Deck gemacht werden. Für die Bewertung relevant sind Angaben zur Unternehmensvision, zu Synergien und Rollen im Team. Darüber hinaus interessiert uns, ob bereits Spiele und Projekte realisiert wurden.
- Im Zentrum des Pitch-Decks liegt die Beschreibung der Anwendung, die innerhalb des (ggfs. zu gründenden) Unternehmens entwickelt werden soll. Dabei kann es sich inhaltlich um eine Spielanwendung (inkl. Serious Games), eine gamifizierte Anwendung, eine VR-/AR-/MR-Anwendung, oder UI-/UX-Anwendungen aus dem Gaming-Bereich handeln. Der Entwicklungsstand der Anwendung darf vom Konzept bis zum unveröffentlichten Spiel reichen.
Darüber hinaus wird das eingereichte Konzept u.a. unter folgenden Gesichtspunkten betrachtet. Das Pitch-Deck muss mindestens eine dieser Fragen beantworten, es müssen nicht zu allen Punkten Angaben gemacht werden.
- Themenwahl und kulturelle Relevanz: Berücksichtigt das Konzept wichtige kulturelle, soziale oder politische Themen? Welche Relevanz haben diese Themen für die heutige Gesellschaft?
- Originalität und Innovation: Ist das Spielkonzept kreativ und neuartig in seiner Herangehensweise an Gameplay, Storytelling oder interaktiven Mechaniken?
- Potenzial für kulturellen Einfluss: Hat das Konzept das Potenzial, einen langfristigen kulturellen Einfluss zu haben, z.B. durch die Schaffung von Diskursen oder durch die Erreichung einer breiten und diversen Zielgruppe?
- Narrative Tiefe und emotionale Resonanz: Wie tiefgründig ist das vorgeschlagene Narrativ? Hat es das Potenzial, starke Emotionen hervorzurufen und Spieler zum Nachdenken über gesellschaftliche Fragen anzuregen?
- Diversität und Repräsentation: Fördert das Konzept Vielfalt und kulturelle Repräsentation? Berücksichtigt es unterschiedliche Perspektiven und Lebenswelten?
- Einsatz von Technologie und Medien: Nutzt das Konzept Technologie und Medien auf innovative Weise, um kulturellen Ausdruck zu fördern? Gibt es neue Wege, wie das Spiel durch Technologie gesellschaftliche Interaktionen verändern könnte?
- Ästhetik und künstlerische Vision: Wie stark ist die künstlerische Vision des Konzepts ausgeprägt? Trägt das visuelle und auditive Design zur Schaffung eines kulturell bedeutsamen Werks bei?
- Zugänglichkeit und Inklusion: Ist das Konzept darauf ausgelegt, ein breites Publikum anzusprechen, einschließlich Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Hintergründen?
- Potenzial zur Community-Bildung: Hat das Konzept das Potenzial, eine aktive und engagierte Community um das Spiel herum zu schaffen, die kulturelle Ausdrucksformen (wie Fan-Kunst, Modding etc.) fördert?
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Unser Team besteht aus mehr als drei Gründer*innen
Bei mehr als drei gründenden Personen im Team, muss eine Auswahl eigenständig durch das beantragende Team getroffen werden, welche (bis zu 3) Personen sich bewerben.
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Welche Pflichten habe ich als Stipendiat*in?
Im Rahmen des Stipendiums wird ein Rahmenprogramm aus Fach-Workshops (Online, ca. 10-14 Themen) und individuellen Coachings (Online, 3-5 Stunden pro Monat) für Teams und Solo-Gründer*innen angeboten. Begleitend gibt es je eine Auftakt-, Halbzeit- und Abschlussveranstaltung (Präsenz-Veranstaltungen). Diese Angebote müssen im folgenden Umfang wahrgenommen werden:
- (Gründer- bzw.) Stipendiat*innen-Teams müssen an 75% der Fach-Workshops teilnehmen (es müssen nicht alle Teammitglieder dabei sein).
- Solo-Gründer*innen müssen an mindestens 65% der angebotenen Fach-Workshops teilnehmen.
- Sowohl Teams als auch Solo-Gründer*innen müssen mindestens 50% der Coaching-Stunden in Anspruch nehmen.
- Für die drei Präsenz-Veranstaltung gilt ebenfalls Anwesenheitspflicht, hiervon kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
- Für das bestehende oder zu gründende Unternehmen muss innerhalb des ersten Stipendienjahres eine Website erstellt werden.
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Wann kommt es zu einer Beendigung/Abbruch eines Stipendiums?
Beendigung oder Abbruch des Stipendiums erfolgt aus den folgenden Gründen:
- Ausscheiden auf eigenen Wunsch der Stipendiat*innen
- Aufnahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit, die 10 Stunden pro Woche übersteigt
- Verletzung der im Stipendienvertrag festgelegten Pflichten, u.a.
- Solo-Gründer*in: Teilnahme an weniger als 65% der Fach-Workshops
- Teams: Teilnahme an weniger als 75% der Fach-Workshops als Team (Teilnahme darf auf Team-Mitglieder verteilt werden)
- Negative Rückmeldung von Gründungs-Coaches, keine Kontinuität in der Entwicklung des Teams erkennbar
- Missachtung der Safe Space Policy
- Fehlende oder nicht fristgerechte Einreichung des Sachberichts. Die Stipendiat*innen müssen bis zum 15.04.2026 einen Sachbericht in Form eines formular-basierten Fragebogens und ggf. im Prozess erarbeitetem Material einreichen.
- Es ist nach einem Jahr Stipendium keine konkrete Gründungsabsicht erkennbar.
Wenn das Stipendienprogramm vorzeitig abgebrochen oder beendet wird, muss die Stipendiensumme ganz oder anteilig zurückgezahlt werden. Die Entscheidung hierüber wird vom Projektträger jeweils im Einzelfall und unter Berücksichtigung der individuellen Situation der/des Stipendiat*in getroffen.
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Regelungen im Fall von Krankheit, Elternzeit oder Mutterschutz
Da die Stipendiat*innen keine Arbeitnehmer*innen sind, stehen ihnen die Entgeltersatzansprüche bei Schwangerschaft, Mutterschutzzeit oder Krankheit nicht zu. Das Stipendium kann auch in Zeiten von Schwangerschaft, Mutterschutz oder Krankheit gewährt werden, soweit der*die Gründer*in die Pflichten des Stipendienvertrages erbringt. Ist das nicht mehr der Fall, kann ein Anteil der Stipendiensumme zurückgefordert werden. Die Entscheidung hierüber wird vom Projektträger jeweils im Einzelfall und unter Berücksichtigung der individuellen Situation der/des Stipendiat*in getroffen.