Press Start: Bewerbungsinformationen
Hinweise zur Bewerbung
Im Folgenden werden ergänzende Fragen rund um Bewerbung und Durchführung des Gründungsstipendiums beantwortet. Es handelt sich um allgemeine Auskünfte. Beachtet bitte, dass alle Angaben auf dieser Seite mit Ausnahme der verlinkten Ausschreibungsbedingungen nicht rechtsverbindlich sind.
AusschreibungsbedingungenGrundsätzliches
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Ich gehöre zu einem Team von Games-Schaffenden, kann ich mich auch solo bewerben/können sich auch nur Teile des Teams bewerben?
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn die Person Teil eines anderweitig bestehenden Teams/Projektes ist und/oder nicht alle Teammitglieder bewerbungsberechtigt sind.
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In welcher Form wird die Bewerbung eingereicht?
Die Bewerbung wird formular-basiert online ausgefüllt. Die Unterlagen werden über das Bewerbungsformular in digitaler Form hochgeladen. Eine Korrektur der Angaben ist im Online-Formular bis zur Einreichung möglich. Wird als Team eingereicht, muss die Anmeldung unter Angabe aller Mitbewerber*innendaten von einer Person aus dem Team durchgeführt werden.
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Ich habe nach Anmeldung oder Einreichung der Bewerbung keine Bestätigungsmail bekommen. Was kann ich tun?
Es kann bis zu einen Tag dauern, bis die Bestätigungsmail eingeht. Solltest du die Mail nicht innerhalb eines Tages erhalten, bitten wir um eine kurze Mitteilung an stipendium[at]stiftung-digitale-spielekultur.de.
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Wie weise ich nach, dass ich bewerbungsberechtigt bin?
Games-Schaffende können ihre Qualifikation entweder über den Nachweis eines Studiums oder einer Ausbildung im Games- oder games-nahen Bereich, der Mitarbeit an der Entwicklung von Games und/oder einschlägiger Praxis in der Spieleentwicklung zeigen. Über die ausreichende Qualifikation entscheidet die Fachjury.
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Was wird bewertet?
Die Gesamtbewertung setzt sich aus den Teilen des individuellen Gründer*innen-Profils, des Team-Profils und des Spiel-Pitches zusammen. Bei Solo-Entwickler*innen entfällt das Team-Profil.
Gründer*innen: Pro Team können sich bis zu drei Gründer*innen bewerben. Im Anmeldeportal müssen Angaben zu jeder Person hinterlegt und ein Lebenslauf hochgeladen werden.
Team-Profil: Angaben zum Team können im Bewerbungsportal und im Pitch-Deck gemacht werden. Für die Bewertung relevant sind Angaben zur Unternehmensvision, zu Synergien und Rollen im Team. Darüber hinaus interessiert uns, ob bereits Spiele und Projekte realisiert wurden.
Im Zentrum des Pitch-Decks liegt die Beschreibung der Anwendung, die innerhalb des (ggfs. zu gründenden) Unternehmens entwickelt werden soll. Dabei kann es sich inhaltlich um eine Spielanwendung (inkl. Serious Games), eine gamifizierte Anwendung, eine VR-/AR-/MR-Anwendung, oder UI-/UX-Anwendungen aus dem Gaming-Bereich handeln. Der Entwicklungsstand der Anwendung darf vom Konzept bis zum unveröffentlichten Spiel reichen.Darüber hinaus wird das eingereichte Konzept u.a. unter folgenden Gesichtspunkten betrachtet. Das Pitch-Deck muss mindestens eine dieser Fragen beantworten, es müssen nicht zu allen Punkten Angaben gemacht werden.
Themenwahl und kulturelle Relevanz: Berücksichtigt das Konzept wichtige kulturelle, soziale oder politische Themen? Welche Relevanz haben diese Themen für die heutige Gesellschaft?
Originalität und Innovation: Ist das Spielkonzept kreativ und neuartig in seiner Herangehensweise an Gameplay, Storytelling oder interaktiven Mechaniken?
Potenzial für kulturellen Einfluss: Hat das Konzept das Potenzial, einen langfristigen kulturellen Einfluss zu haben, z.B. durch die Schaffung von Diskursen oder durch die Erreichung einer breiten und diversen Zielgruppe?
Narrative Tiefe und emotionale Resonanz: Wie tiefgründig ist das vorgeschlagene Narrativ? Hat es das Potenzial, starke Emotionen hervorzurufen und Spieler zum Nachdenken über gesellschaftliche Fragen anzuregen?
Diversität und Repräsentation: Fördert das Konzept Vielfalt und kulturelle Repräsentation? Berücksichtigt es unterschiedliche Perspektiven und Lebenswelten?
Einsatz von Technologie und Medien: Nutzt das Konzept Technologie und Medien auf innovative Weise, um kulturellen Ausdruck zu fördern? Gibt es neue Wege, wie das Spiel durch Technologie gesellschaftliche Interaktionen verändern könnte?
Ästhetik und künstlerische Vision: Wie stark ist die künstlerische Vision des Konzepts ausgeprägt? Trägt das visuelle und auditive Design zur Schaffung eines kulturell bedeutsamen Werks bei?
Zugänglichkeit und Inklusion: Ist das Konzept darauf ausgelegt, ein breites Publikum anzusprechen, einschließlich Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Hintergründen?
Potenzial zur Community-Bildung: Hat das Konzept das Potenzial, eine aktive und engagierte Community um das Spiel herum zu schaffen, die kulturelle Ausdrucksformen (wie Fan-Kunst, Modding etc.) fördert? -
Unser Team besteht aus mehr als drei Gründer*innen
Bei mehr als drei gründenden Personen im Team, muss eine Auswahl eigenständig durch das beantragende Team getroffen werden, welche (bis zu 3) Personen sich bewerben.
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Welche Pflichten habe ich als Stipendiat*in?
Im Rahmen des Stipendiums wird ein Rahmenprogramm aus Fach-Workshops (Online, ca. 10-14 Themen) und individuellen Coachings (Online, 3-5 Stunden pro Monat) für Teams und Solo-Gründer*innen angeboten. Begleitend gibt es je eine Auftakt-, Halbzeit- und Abschlussveranstaltung (Präsenz-Veranstaltungen). Diese Angebote müssen im folgenden Umfang wahrgenommen werden:
- (Gründer- bzw.) Stipendiat*innen-Teams müssen an 75% der Fach-Workshops teilnehmen (es müssen nicht alle Teammitglieder dabei sein).
- Solo-Gründer*innen müssen an mindestens 65% der angebotenen Fach-Workshops teilnehmen.
- Sowohl Teams als auch Solo-Gründer*innen müssen mindestens 50% der Coaching-Stunden in Anspruch nehmen.
- Für die drei Präsenz-Veranstaltung gilt ebenfalls Anwesenheitspflicht, hiervon kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
- Für das bestehende oder zu gründende Unternehmen muss innerhalb des ersten Stipendienjahres eine Website erstellt werden.
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Wann kommt es zu einer Beendigung/Abbruch eines Stipendiums?
Beendigung oder Abbruch des Stipendiums erfolgt aus den folgenden Gründen:
- Ausscheiden auf eigenen Wunsch der Stipendiat*innen
- Aufnahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit, die 10 Stunden pro Woche übersteigt
- Verletzung der im Stipendienvertrag festgelegten Pflichten, u.a.
- Solo-Gründer*in: Teilnahme an weniger als 65% der Fach-Workshops
- Teams: Teilnahme an weniger als 75% der Fach-Workshops als Team (Teilnahme darf auf Team-Mitglieder verteilt werden)
- Negative Rückmeldung von Gründungs-Coaches, keine Kontinuität in der Entwicklung des Teams erkennbar
- Missachtung der Safe Space Policy
- Fehlende oder nicht fristgerechte Einreichung des Sachberichts. Die Stipendiat*innen müssen bis zum 15.04.2026 einen Sachbericht in Form eines formular-basierten Fragebogens und ggf. im Prozess erarbeitetem Material einreichen.
- Es ist nach einem Jahr Stipendium keine konkrete Gründungsabsicht erkennbar.
Wenn das Stipendienprogramm vorzeitig abgebrochen oder beendet wird, muss die Stipendiensumme ganz oder anteilig zurückgezahlt werden. Die Entscheidung hierüber wird vom Projektträger jeweils im Einzelfall und unter Berücksichtigung der individuellen Situation der/des Stipendiat*in getroffen.
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Regelungen im Fall von Krankheit, Elternzeit oder Mutterschutz
Da die Stipendiat*innen keine Arbeitnehmer*innen sind, stehen ihnen die Entgeltersatzansprüche bei Schwangerschaft, Mutterschutzzeit oder Krankheit nicht zu. Das Stipendium kann auch in Zeiten von Schwangerschaft, Mutterschutz oder Krankheit gewährt werden, soweit der*die Gründer*in die Pflichten des Stipendienvertrages erbringt. Ist das nicht mehr der Fall, kann ein Anteil der Stipendiensumme zurückgefordert werden. Die Entscheidung hierüber wird vom Projektträger jeweils im Einzelfall und unter Berücksichtigung der individuellen Situation der/des Stipendiat*in getroffen.
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Ich erhalte bereits eine andere Förderung (z. B. InnoStartBonus) und würde gerne wechseln
Eine Bewerbung für Press Start ist möglich. Bei erfolgreicher Bewerbung muss die andere Förderung zum 15.12.24 terminiert werden. Bitte erkundige dich vorher beim anderen Förderer über die Kündigungsmodalitäten.
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Meine Firma wurde vor dem 15. Juni 2023 gegründet. Kann ich mich bewerben.
Nein.
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Ich erhalte bereits eine Landesförderung zur Spieleentwicklung (z. B. vom Medienboard)
- Ist die Förderung bereits abgeschlossen, ist eine Bewerbung möglich.
- Läuft die Förderung noch, läge mit einer Förderung aus Press Start eine Doppelförderung vor. Dies ist nicht erlaubt.
- Du kannst dich auch während einer Press Start Förderung für andere Förderungen bewerben, ggf. muss deine Press Start Förderung aber beendet und in Teilen zurückgezahlt werden, sobald du Mittel aus anderweitiger Förderung erhältst.
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Ich bin derzeit in Anstellung über 10 Std. pro Woche und meine Kündigungsfrist liegt hinter dem Stipendienstart am 15.12.2024. Kann ich mich bewerben?
- Es wird eine Kulanzfrist eingeräumt. Die Stipendiat*innen müssen bis Ende Dezember einen Nachweis dazu vorlegen, dass bis zum 31.03.2025 eine Kündigung/Aufhebungsvertrag/Stundenreduzierung auf 10h/Woche ihrer Beschäftigungsverhältnisse erfolgt. Bis dahin dürfen die Personen trotzdem schon am Bildungsprogramm teilnehmen. Die Gesamtstipendiensumme wird anteilig gekürzt.
- Ggf. sollte hier frühzeitig mit dem Arbeitgeber gesprochen werden. Eventuell ist eine Reduktion der Wochenstunden, ein Aufhebungsvertrag oder ein Gründungssabbatical möglich.
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Welche Regelungen gibt es bezüglich des Einsatzes von AI/Bildgeneratoren/Sprachmodellen?
- AI/Bildgeneratoren/Sprachmodelle dürfen für die Erstellung des Pitch-Decks eingesetzt werden. Der Einsatz muss aber klar erkenntlich gemacht werden.
- Insbesondere KI-generierte bzw. KI-adaptierte Bilder/Videos müssen als solche kenntlich werden und zwar direkt am oder im Bild/Video.
- Verstöße gegen das Gebot der Kenntlichmachung führen zum Ausschluss aus der Bewerbung
Förderberechtigung und Antragsvoraussetzungen
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Bin ich förderfähig, wenn ich noch Anteile an einem bestehenden Unternehmen besitze?
Ja, du kannst förderfähig sein, solange du deine Geschäftsführung und die Anteile am bestehenden Unternehmen vor dem Förderbeginn aufgibst. Diese Informationen sollten im Motivationsschreiben offengelegt werden.
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Ist eine parallele Bewerbung bei anderen Förderprogrammen zulässig?
Parallele Bewerbungen sind möglich. Falls beide Förderungen zugesagt werden und einander ausschließen, kann nur eine Förderung in Anspruch genommen werden. Bei Abschluss des Stipendienvertrags muss eine etwaige andere Förderung aufgegeben werden.
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Welche Nachweise muss ich für eine gültige Bewerbung erbringen?
Qualifikationen im Bereich Games oder verwandten Feldern sind notwendig. Zertifikate oder Nachweise, die sensible Daten enthalten, können geschwärzt eingereicht werden.
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Können sich auch Teilzeitbeschäftigte oder Personen mit Kündigungsfrist bewerben?
- Ja, eine Bewerbung ist möglich.
- Es wird eine Kulanzfrist eingeräumt. Die Stipendiat*innen müssen bis Ende Dezember einen Nachweis dazu vorlegen, dass bis zum 31.03.2025 eine Kündigung/Aufhebungsvertrag/Stundenreduzierung auf 10h/Woche ihrer Beschäftigungsverhältnisse erfolgt. Bis dahin dürfen die Personen trotzdem schon am Bildungsprogramm teilnehmen. Die Gesamtstipendiensumme wird anteilig gekürzt.
- Ggf. sollte hier frühzeitig mit dem Arbeitgeber gesprochen werden. Eventuell ist eine Reduktion der Wochenstunden, ein Aufhebungsvertrag oder ein Gründungssabbatical möglich.
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Kann ich mich als Freiberuflerin bewerben und während des Förderprogramms ein Unternehmen gründen, oder muss die Unternehmensgründung vorher abgeschlossen sein?
Ist die Gründung nicht bereits in den vergangenen 18 Monaten erfolgt, so muss sie in den kommenden 12 Monaten erfolgen.
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Sind auch Studierende antragsberechtigt?
Studierende können sich bewerben, sofern sie ihr Studium spätestens mit dem Sommersemester 2025 abschließen.
Anforderungen an das Gründungsteam und Tätigkeiten
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Können wir uns als Team bewerben, und gibt es eine Begrenzung der Teamgröße?
Ja, Team-Bewerbungen sind möglich. Die maximale Teamgröße beträgt drei Gründer*innen, die gemeinsam ein Unternehmen im Games-Bereich gründen möchten. Allerdings kann das Entwicklungsteam weitere Team-Mitglieder umfassen, die aber nicht zum Kreis der Co-Gründer*innen zählen. Diese sind dann nicht Teil der Bewerbung und können auch kein Stipendium erhalten.
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Was passiert, wenn eine Person im Team abgelehnt wird?
Falls ein Mitglied nicht alle Anforderungen erfüllt, kann der Rest des Teams weiterhin für das Stipendium in Betracht gezogen werden.
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Sind internationale Teammitglieder zugelassen?
Nur Stipendiat*innen mit Hauptwohnsitz in Deutschland können teilnehmen.
Förderprogramm-Bedingungen und Verpflichtungen
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Sind Workshops und Coachings verpflichtend?
Ja, die Teilnahme an Workshops und Coachings ist verpflichtend.
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Kann ich während des Stipendiums als Freelancer arbeiten?
Ja, eine Tätigkeit als Freelancer ist erlaubt, solange diese nicht mehr als 10 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt.
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Muss das Projekt innerhalb der 18 Monate abgeschlossen sein?
Die Gründung muss innerhalb der nächsten 12 Monate abgeschlossen sein, aber der Abschluss des Projekts (z. B. Veröffentlichung des Spiels) ist nicht zwingend innerhalb des Stipendienzeitraums erforderlich.
Doppelförderung und parallele Projekte
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Kann ich im Förderzeitraum parallel an anderen Projekten arbeiten, wenn diese meine Arbeitszeitbegrenzung nicht überschreiten?
Es wird empfohlen, sich voll auf die Gründung zu konzentrieren. Eine Nebentätigkeit ist jedoch gestattet, sofern der wöchentliche Arbeitsumfang 10 Stunden nicht überschreitet.
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Kann man Crowdfunding (wie Kickstarter) oder Patreon nutzen?
Die Nutzung von Kickstarter, Patreon oder anderen Crowdfunding– und Social-Payment-Service-Anbietern sind kein grundsätzliches Ausschlusskriterien für eine Bewerbung. Sie können sich aber in Kombination mit anderen Faktoren auf die Förderberechtigung der Bewerber*innen auswirken.
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Fallen Aufwandsentschädigungen durch die Landes-Gamesnetzwerkinitativen (z.B. GamesHub Bavaria), die ausschließlich an Mentoren, Lektoren oder Workshop-Leiter zur Schulung von jungen, angehenden Gamesunternehmen entrichtet werden auch unter das Verbot der Doppelförderung?
Eine parallele Inanspruchnahme von rein inhaltlichen Programmen, wie die von Ländernetzwerkinitiativen, ohne Geldfluss ist parallel möglich.
Finanzielle Fragen
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Ist das Stipendium steuerpflichtig?
Kläre dies bitte direkt mit deinem Finanzamt oder einem Steuerberate, da die steuerliche Behandlung individuell unterschiedlich sein kann.
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Dürfen zusätzliche Förderungen in Anspruch genommen werden?
Aus rechtlichen Gründen darf es keine Doppelförderung geben. Bei Abschluss des Stipendienvertrags muss eine etwaige andere Förderung aufgegeben werden.
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Wie erfolgt die Auszahlung des Stipendiums?
Die Auszahlung erfolgt in mehreren Tranchen. Das Nähere regelt der Stipendiumsvertrag.
Bewerbungsprozess
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Kann man sich mit mehreren Projekten bewerben?
Die Jury wählt potenzielle Stipendiat*innen aus, die am meisten von dem Programm profitieren würden. Mehrfachbewerbungen für unterschiedliche Projekte sind nicht vorgesehen.
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Kann ich parallel zum Stipendium an meiner Bachelorarbeit arbeiten?
Ja, eine parallele Arbeit an der Bachelorarbeit ist möglich, sofern der Arbeitsaufwand die Anforderungen des Stipendiums nicht beeinträchtigt.
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Müssen alle Bewerber im Team einen eigenen Account erstellen?
Pro Gründer*innen-Team muss ein Account erstellt werden. Darin werden die Daten von bis zu drei Bewerber*innen um das Stipendium gesammelt erfasst. Alle Co-Gründer*innen müssen die Eidesstattliche Erklärung unterschreiben.